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Projekt der Evangelisch - Lutherischen Kirchgemeinde Ruhla (Thüringen) |
Helfen "Ja", aber wie... ?
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Näheres zu Stiftungen
Die STIFTUNG ist eine solide und langfristig wirkende Form der Hilfe! Darüber sind sich mittlerweile alle einig, die im Bereich des Spendenwesens (fundraising) tätig sind. Deshalb wäre es ein ehrenhaftes und wirkungsvolles Unterfangen, wenn sich Einzelpersonen oder/und genug Personengruppen bereit fänden, eine unselbständige (nichtrechtsfähige) Stiftung zugunsten unseres DKW-Projektes zu gründen. Treuhänder wäre in diesem Fall die Evangelische Kirchgemeinde Ruhla als Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese treuhänderische Stiftung bedarf keiner staatlichen Genehmigung und lässt sich daher relativ unkompliziert errichten. Sie kann jedoch genauso wirkungsvoll arbeiten, wie die rechtsfähige Stiftung.
Wenn Sie sich dafür interessieren, mit einer Stiftung an den großen Aufgaben in unserer diakonischen, kulturellen und 1Welt-Arbeit mitzuwirken, helfen wir Ihnen gern. Treuhänderische Stiftung oder rechtsfähige Stiftung?
Die meisten Stiftungen werden in einer der beiden speziell für Stiftungen vorgesehenen Rechtsformen geführt. Dies sind die sogenannte rechtsfähige Stiftung und die treuhänderische Stiftung.
Die treuhänderische Stiftung ist für einen privaten Stifter die sinnvolle Alternative zur rechtsfähigen Stiftung. Sie ist gleichermaßen geeignet, den Stiftungszweck zu verwirklichen.
Die treuhänderische Stiftung ist die einfachere und auch ältere Grundform der Stiftung.
Der Stifter wählt eine Person oder Gesellschaft aus, die als sogenannter Träger (oder Treuhänder) in seinem Auftrag den Stiftungszweck realisiert und hierzu ihre bestehende Organisation zur Verfügung stellt.
Die treuhänderische Stiftung hat eine Reihe von Vorteilen:
Sie unterliegt der Kontrolle der kirchlichen Rechnungsprüfungsämter und des staatlichen Finanzamtes. Als Vorteil der rechtsfähigen Stiftungen wird oft die unabhängige Kontrolle der Stiftungsarbeit durch staatliche Stellen genannt. Bei diesem Argument ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso staatliche Stellen dies besser gewährleisten können, als spezialisierte Fachleute, wie Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Diese können eine kompetente und wirksame Kontrolle des Trägers bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von staatlicher Einwirkung sicherstellen. (nach: Deutsche Stiftungsagentur) |
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