Projekt der Evangelisch - Lutherischen
Kirchgemeinde Ruhla (Thüringen)
 
 
Spenden Neue Vorteile für Spender seit 2007!

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements zugestimmt. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 bringt es einige Vorteile für Spender mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Neue Regelung
Rückwirkend ab 1. Januar 2007 gültig
Bisherige Regelung
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar; bei Firmen 4 Promille aller Löhne und Gehälter.
Es spielt nun keine Rolle mehr, ob:
  • Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweck geleistet werden.
  • die steuerbegünstigte Körperschaft, die Spenden erhält, eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder eine Stiftung ist.
5 Prozent für gemeinnützige, 10 Prozent für mildtätige Zwecke; Sonderzuwendungen an Stiftungen von 20.450 Euro
Übersteigen die Spenden die genannten Höchstbeträge, können sie in die Folgejahre vorgetragen werden. Grundsätzlich keine Vortragsmöglichkeit.
Zusätzlich können Zuwendungen in das Grundstockvermögen von Stiftungen, auch an bereits bestehende Stiftungen, bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro in zehn Jahren geltend gemacht werden. Zuwendungen von 307.000 Euro bis zum Ablauf von einem Jahr nach Gründung der Stiftung auf 10 Jahre verteilbar.
Vereinfachter Spendennachweis (Überweisungsbeleg oder Bareinzahlungsbeleg) bis 200 Euro je Zuwendung. Vereinfachter Spendennachweis bis 100 Euro.

 

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